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ESG-Präferenzen - OKB

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ESG-Präferenzen

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ESG steht für Environmental, Social und Governance – zu Deutsch Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Die drei Kriterien bezeichnen ein umfassendes Regelwerk zur Bewertung der nachhaltigen und ethischen Praxis von Unternehmen.

Für die Obwaldner Kantonalbank ist eine glaubwürdige Nachhaltigkeit ein wichtiges Anliegen. Deshalb haben wir unsere Anlagelösungen mit Fokus auf ESG analysiert und bewertet, um für unsere Kundschaft eine Übersicht zu schaffen. Anhand individueller ESG-Präferenzen stehen drei ESG-Profile zur Auswahl.

ESG-Profile



 

ESG-Ausprägungen


Informationen über typische Finanzdienstleistungen, allgemeine Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten sowie spezifische ESG-Risiken sind in der Swiss Banking Dokumentation «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten» zu finden.

 

ca-Erklaerung ESG Auspraegungen

Erklärung ESG-Ausprägungen

Das direkte oder indirekte Investieren in Aktien, sei es in einzelne Unternehmen oder in Investmentfonds, gibt Investierenden bei Entscheidungen ein Mitspracherecht. Sie haben somit die Möglichkeit in einer Generalversammlung, den Aspekt der Nachhaltigkeit bei der Unternehmensführung mehr in den Fokus zu rücken. 
Fondsunternehmen und Vermögensverwalter können noch einen Schritt weitergehen, indem sie aktiv mit Unternehmen in einen Dialog treten.

Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungs-Risiken und -Chancen werden in die traditionelle Finanzanalyse und Anlageentscheidungen mit einbezogen. Dies geschieht durch einen systematischen Prozess und die Nutzung entsprechender Informationsquellen.

Nachhaltigkeitsberichte legen Zeugnis darüber ab, wie nachhaltig Anlagen sind. Sie sind eine wichtige Informationsquelle für Anlageentscheidungen.

Der OKB ESG-Score ist eine Kennzahl zur Bewertung der Nachhaltigkeit einer Anlagelösung. Er kann sowohl für einzelne Finanzinstrumente als auch für das gesamte Portfolio berechnet werden. Der OKB ESG-Score setzt sich aus drei unterschiedlich gewichteten Komponenten zusammen. Die Gewichtung der Komponenten wurde von der OKB vorgenommen und wird regelmässig auf deren Wirkung überprüft.  Die Bewertung des Scores sowie auch der einzelnen Komponenten erfolgt mit einer Skala von 1 bis 5, wobei 1 für die niedrigste Nachhaltigkeit und 5 für den höchsten Wert steht. Die Daten, die zur Berechnung verwendet werden, stammen von einer anerkannten und unabhängigen Ratingagentur. 

Er setzt sich wie folgt zusammen:

1. ESG-Rating: Das ESG-Rating bewertet die Nachhaltigkeit anhand von Umwelt, Sozialem und Unternehmensführung. Es macht 30 Prozent des OKB ESG-Scores aus.

2. Klimakennzahl «implizierter Temperaturanstieg» (Implied Temperature Rise, ITR): Diese Kennzahl misst, wie gut die Investitionen mit den Zielen des Pariser-Klimaabkommen in Einklang stehen. Der Wert wird im OKB ESG-Score ebenfalls mit 30 Prozent gewichtet.

3. SDG-Rating: Die 17 UN-Nachhaltigkeitsziele (SDG) zielen darauf ab, Frieden und Wohlstand für Menschen und den Planeten zu fördern. Das SDG-Rating bewertet, wie die Investitionen diese Ziele positiv oder negativ beeinflussen. Dieser Teil macht 40 Prozent des OKB ESG-Scores aus. 

Sofern die Daten eines Bereichs fehlen, wird dessen Gewichtung gleichmässig auf die beiden anderen Bereiche verteilt. Sollten die Daten zweier Bereiche fehlen, werden die Daten des verbleibenden Bereichs als OKB ESG-Score verwendet. Eine Anlagelösung wird aus allen ESG-Berechnungen ausgeschlossen, wenn überhaupt keine Daten vorhanden sind. 

Branchen, Sektoren oder Firmen können aus dem Anlageprozess ausgeschlossen werden. Die Ausschlusskriterien sind je nach Anlagelösung unterschiedlich und werden teilweise mit Umsatzschwellenwerten definiert.

Die ESG-Präferenzen und ESG-Profilierung werden in der Anlageberatung im Portfoliokontext und bei der Vermögensverwaltung im ungebundenen Vermögen im Anlegen angewendet. Entsprechend keine Anwendung findet statt bei:

  • der Transaktionsbasierten Anlageberatung (Die Kundin oder der Kunde hat Recht auf eine persönliche Anlageberatung seitens OKB)
  • Execution Only-Angeboten (Ausführung oder Übermittlung von Kundenaufträgen ohne Beratung durch die OKB)
  • Anlagen im Vorsorgebereich (Wertpapiersparen 3a und 2. Säule)
  • Bei institutionellen Kundinnen und Kunden nach dem Finanzleistungsgesetz (www.okb.ch/rechtliches)
  • Bei externen Vermögensverwalterinnen und Vermögensverwaltern

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