Bewerbungsinformationen - OKB
Bewerbungsinformationen
Die Bewerbung für den OKB.Förderpreis für nachhaltiges Engagement hat innert der gesetzten Eingabefrist online über das offizielle Formular zu erfolgen. Für die Bewerbung sind folgende Inhalte zwingend:
- eine umfassende und detaillierte Projektbeschreibung
- eine Bescheinigung des nachhaltigen Nutzens für den Kanton Obwalden und/oder die Obwaldner Bevölkerung
- die Information über den Verwendungszweck des Geldes
- ein ausführliches Budget und einen detaillierten Finanzierungsplan
Grundsätze
1. Zweck
Mit dem OKB.Förderpreis fördert die Obwaldner Kantonalbank nachhaltiges Engagement, das dem Kanton Obwalden und/oder der Obwaldner Bevölkerung zugutekommt. Der Zeithorizont des Engagements soll langfristig sein. Der Aspekt «Nachhaltigkeit» muss mindestens eine der drei ESG-Ebenen abdecken:
- E (Environmental): Umwelt und Klima
- S (Social): Soziales
- G (Governance): Gesellschaft und Wirtschaft
Die Nachhaltigkeitsstrategie der Obwaldner Kantonalbank ist wegweisend für den OKB.Förderpreis.
2. Preisgeld
Pro Jahr wird ein Preisgeld von insgesamt 35'000 Franken vergeben. Die Aufteilung sieht wie folgt aus:
- 1. Platz bis maximal 20'000 Franken
- 2. Platz bis maximal 10'000 Franken
- 3. Platz bis maximal 5'000 Franken
Ein allfälliger Restbetrag wird an die nächstplatzierten Projekte verteilt. Wenn weniger als drei Projekte die Kriterien erfüllen, wird nicht das gesamte Preisgeld ausbezahlt. Sollte gar kein Projekt die Kriterien erfüllen, wird der OKB.Förderpreis nicht vergeben.
3. Periodizität
Der OKB.Förderpreis wird jährlich im Herbst vergeben.
4. Ausschreibung
Die Vergabe des OKB.Förderpreises wird öffentlich ausgeschrieben.
5. Bewerbung
Als Bewerber für den OKB.Förderpreis zugelassen sind Privatpersonen ab 18 Jahren sowie juristische Personen (beispielsweise Vereine und Institutionen) mit Sitz in der Zentralschweiz. Auch eine Drittperson kann ein Projekt bzw. einen Verein nominieren. Die Bewerbung bzw. Eingabe muss in der vorgegebenen Eingabefrist mit dem offiziellen Online-Formular der Obwaldner Kantonalbank erfolgen.
6. Vergabe
Eine dreiköpfige Kommission prüft anhand eines Kriterienkataloges jedes Projekt und vergibt Punkte. Gewonnen haben die drei Projekte mit den meisten Punkten. Ob das maximale Preisgeld oder nur einen Teil davon ausbezahlt wird, entscheidet die Kommission aufgrund der Einreichung.
7. Kommission
Die Kommission setzt sich aus drei Mitgliedern zusammen, die von der Geschäftsleitung der Obwaldner Kantonalbank bestimmt werden. Die Obwaldner Kantonalbank ist mit einem Mitglied des Bankrates in der Kommission vertreten. Die weiteren Mitglieder der Kommission sind zwei externe Personen. So setzt sich die Kommission zusammen:
- Roland Christen, Leiter Amt für Wald und Landschaft Kanton Obwalden
- Klaus Wallimann, Bankrat Obwaldner Kantonalbank
- Andrea Weber-Hansen, Vorstandsmitglied des NNZ (Nachhaltigkeitsnetzwerk Zentralschweiz)
Die Kommission prüft die eingegangenen Bewerbungen und bewertet sie anhand eines vorgegebenen Kriterienkatalogs. Sie entscheidet eigenständig über die Verteilung des Preisgeldes.
8. Kriterien
Jedes Bewerbungsdossier wird nach den folgenden Kriterien beurteilt:
- Erfüllung und Berücksichtigung der UN-Nachhaltigkeitsziele (unterteilt in die drei ESG-Ebenen)
- Nutzen für den Kanton Obwalden und/oder seine Bevölkerung
- Zukunftschancen
9. Preisverleihung
Mit den Gewinnerinnen und Gewinnern findet eine persönliche Übergabe des Preises statt. Die restlichen Bewerber und Bewerberinnen werden schriftlich über den Entscheid informiert. Im Anschluss wird die Öffentlichkeit über die Preisträgerinnen und Preisträger sowie ihre Projekte informiert.
10. Vertrag
Zwischen der Preisgeberin und den Preisträgerinnen und Preisträgern wird ein Vertrag abgeschlossen.