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Staatsgarantie und Einlegerschutz

Die Obwaldner Kantonalbank geniesst die gesetzlich verankerte Staatsgarantie, die über den Einlegerschutz hinausgeht. Der Kanton Obwalden haftet von Gesetzes wegen (Art. 5 Gesetz der Obwaldner Kantonalbank) für die Verbindlichkeiten der Bank, soweit deren eigene Mittel nicht ausreichen.

Staatsgarantie

Bei der Staatsgarantie der Obwaldner Kantonalbank handelt es sich um eine umfassende Garantieleistung des Kantons Obwalden. Sie verpflichtet den Kanton dazu, die Bank mit ausreichend Eigenmitteln auszustatten und allfällige ungedeckte Verluste abzudecken.

In der Staatsgarantie erfasst sind folgende Gelder bei der Obwaldner Kantonalbank:

  • sämtliche Kundengelder
  • Kassenobligationen
  • Festgelder
  • Sparen-3-Konten
  • Freizügigkeitskonten

Ausgenommen sind Depotwerte. Depotwerte fallen in einem Konkursfall nicht in die Konkursmasse. Der Kunde resp. die Kundin kann somit über das Depot vollumfänglich verfügen.

Einlegerschutz

Wie jede Bank und jeder Effektenhändler in der Schweiz ist die Obwaldner Kantonalbank verpflichtet, die Vereinbarung über die Einlagensicherung der Schweizer Banken und Effektenhändler zu unterzeichnen. Die Einlagen der Kundinnen und Kunden sind also bis zum Höchstbetrag von 100'000 Franken pro Kundin/Kunde gesichert. Als Einlagen gelten auch Kassenobligationen, die im Namen des Einlegers der ausgebenden Bank hinterlegt sind. esisuisse gewährleistet in der Schweiz die Einlagensicherung. Aufgrund der Staatsgarantie besteht für die Obwaldner Kantonalbank eine über diesen Einlegerschutz hinausgehende Absicherung ohne Betragsobergrenze.

Sie finden unter www.esisuisse.ch eine detaillierte Erklärung des Systems der Einlagensicherung.

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Ihre Einlagen sind durch die Einlagensicherung geschützt. Als Einlagen gelten auch Kassenobligationen, die im Namen der Einlegerin bzw. des Einlegers bei der ausgebenden Bank hinterlegt sind. Die Obwaldner Kantonalbank ist, wie jede Bank und jede Effektenhändlerin bzw. jeder Effektenhändler in der Schweiz, verpflichtet, die Vereinbarung über die Einlagensicherung der Schweizer Banken und Effektenhändler zu unterzeichnen. Sie ist somit Mitglied der esisuisse.

Im Fall des Konkurses einer Bank schützt das System der Einlagensicherung Guthaben von Kunden bis 100'000 Franken vor dem Verlust. Hat ein Kunde oder eine Kundin mehrere Konten bei derselben Bank, werden die Guthaben zusammengezählt und es sind insgesamt maximal 100'000 Franken gesichert.

Aufgrund der Staatsgarantie besteht für die Obwaldner Kantonalbank eine über diesen Einlegerschutz hinausgehende Absicherung ohne Betragsobergrenze.

Wenn mehrere Personen gemeinsam Inhaber eines Kontos sind, wird diese Gemeinschaft (z. B. Ehegatten, Einfache Gesellschaften, Erben- oder Stockwerkeigentümergemeinschaften) bezüglich der Sicherung wie eine eigene, separate Kundin bzw. ein eigener, separater Kunde behandelt. Hält diese Gemeinschaft mehrere Konten, werden diese zusammengezählt. Die Guthaben, die auf eine solche Gemeinschaft lauten, sind bis insgesamt 100'000 Franken gesichert. Wenn einzelne Personen einer solchen Gemeinschaft eine eigene, separate Kundenbeziehung mit der Bank haben, so sind für diese separate Kundenbeziehung ebenfalls Guthaben bis 100'000 Franken gesichert.

Aufgrund der Staatsgarantie besteht für die Obwaldner Kantonalbank eine über diesen Einlegerschutz hinausgehende Absicherung ohne Betragsobergrenze.

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