Bauhandwerkergarantie - OKB
Bauhandwerkergarantie
Unsere Bauhandwerkergarantie ist Ihre Absicherung vor Geldansprüchen des Bauherrn infolge eventueller Mängel nach Fertigstellung des Bauwerkes.
Ihre Vorteile
einfache Abwicklung | |
individuelle Laufzeit | |
faire Kommissionssätze |
Auftragsformular
Konditionen
Kommission für gedeckte Garantie | 1,500 ‰, mindestens CHF 25.00/EUR 22.50 pro Quartal |
Kommission für ungedeckte Garantie | 3,000 ‰, mindestens CHF 25.00/EUR 22.50 pro Quartal |
Laufzeit | individuell wählbar, in der Regel 2 bis 5 Jahre |
Mindestbetrag | CHF 100.00/EUR 90.00 pro Garantie |
Änderung Garantie | CHF 100.00/EUR 90.00 |
Zusatzdienstleistungen/ Fremdgebühren | Die Kosten für Zusatzdienstleistungen und Fremdgebühren werden weiterverrechnet. |
Thema kurz erklärt
Sie sind Bauhandwerker und gehen einen Werkvertrag über eine grössere Summe ein. Der Bauherr will sich absichern, dass nach Fertigstellung des Bauwerkes nachträglich entdeckte Mängel von Ihnen behoben werden.
Deshalb verlangt der Bauherr von Ihnen eine mehrjährige Garantie für offene und versteckte Mängel. Entweder behält er einen prozentualen Betrag des vereinbarten Entgeltes bis zum Ende der Garantiefrist zurück (Betragsrückbehalt) oder Sie schliessen mit der Bank eine Bauhandwerkergarantie ab, die dem Bauherrn als Sicherheit übergeben wird. Gerne stellen wir für Sie eine solche Bauhandwerkergarantie (eine Bürgschaft) aus.
Wir verpflichten uns damit, für eine Garantieleistung gegenüber dem Bauherrn einzustehen, sofern Sie Ihren Verpflichtung nicht nachkommen sollten. Die Bauhandwerkergarantie beträgt im Regelfall zehn Prozent der Werkvertragssumme und wird meistens für eine Laufzeit von zwei bis fünf Jahren ausgestellt.
Geeignet für
Unternehmen