Zollgarantie - OKB
Zollgarantie
Mit einer Zollgarantie verfügen Sie über eine solidarische Bürgschaft zur Sicherung von Zollgebühren. Die Zollbehörde kann sie anstelle einer Barhinterlegung annehmen.
Ihre Vorteile
einfache Abwicklung | |
individuelle Laufzeit | |
faire Kommissionssätze |
Auftragsformular
Konditionen
Kommission für gedeckte Garantie | 1,500 ‰, mindestens CHF 25.00/EUR 22.50 pro Quartal |
Kommission für ungedeckte Garantie | 3,000 ‰, mindestens CHF 25.00/EUR 22.50 pro Quartal |
Mindestbetrag | CHF 200.00/EUR 180.00 pro Garantie |
Änderung Garantie | CHF 100.00/EUR 90.00 |
Zusatzdienstleistungen/ Fremdgebühren | Die Kosten für Zusatzdienstleistungen und Fremdgebühren werden weiterverrechnet. |
Thema kurz erklärt
Eine Zollgarantie dient der Sicherung von Zollgebühren. Anstelle einer Barhinterlegung kann die Zollbehörde eine solidarische Zollbürgschaft einer erstklassigen Bank annehmen. Sie kommt häufig zur Anwendung, wenn Ware nur vorübergehend in ein Land eingeführt wird. Sofern die Ware nach Ablauf der gestellten Frist immer noch im Land ist, wird der Garantiebetrag fällig.
Wir beraten Sie gerne bei der Auswahl der optimalen Garantie für den nationalen sowie internationalen Geschäftsverkehr.
Geeignet für
Unternehmen