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Vorsorgewissen - OKB

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Vorsorgewissen

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Vorsorgeprinzip

Die Vorsorge in der Schweiz beruht auf dem in der Bundesverfassung verankerten Drei-Säulen-Konzept. Ein einzigartiges Sicherheitsnetz – auch im internationalen Vergleich – bilden die staatliche, betriebliche und private Vorsorge mit ihren unterschiedlichen Leistungszielen, Finanzierungskonzepten und Verantwortlichkeiten.

 

Die drei Säulen der Schweizer Vorsorge kurz erklärt

1. Säule: Staatliche Vorsorge 

Die 1. Säule enthält die staatliche Vorsorge mit AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) und IV (Invalidenversicherung). Obligatorisch versichert sind alle in der Schweiz wohnhaften oder in der Schweiz erwerbstätigen Personen sowie Schweizerbürger im Ausland, die im Dienste der Eidgenossenschaft tätig sind. Die 1. Säule wird von der erwerbstätigen Bevölkerung finanziert und garantiert Ihnen das Existenzminimum.

2. Säule: Berufliche Vorsorge 

Die 2. Säule ist für alle Arbeitnehmenden ab einem bestimmten Mindesteinkommen obligatorisch (Pensionskasse). Die Risiken Tod und Invalidität sind bis zur Vollendung des 24. Altersjahres versichert. Ab dem 25. Altersjahr beginnt der Sparprozess für die Altersleistungen. Die offizielle Beitragspflicht endet für Frauen mit dem 64. und für Männer mit dem 65. Altersjahr.

 

Die berufliche Vorsorge wird über Betriebe oder Berufsverbände abgewickelt und von den Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden gemeinsam getragen. Sie soll als Ergänzung zur 1. Säule bis zu einem bestimmten Einkommen die gewohnte Lebenshaltung zu sichern. 

 

Zum Freizügigkeitskonto 2. Säule

3. Säule: Private Vorsorge 

Selten genügen die finanziellen Mittel der 1. und 2. Säule, um nach der Pensionierung den gewohnten Lebensstandard zu sichern. Zusammen mit der 3. Säule gelingt dies.

 

Die private Vorsorge soll die Leistungen aus den beiden ersten Säulen ergänzen und persönliche Wünsche und Bedürfnisse absichern. Man spricht von einer gebundenen und einer freien Vorsorgeform (Säule 3a und 3b). Die Merkmale der gebundenen Selbstvorsorge sind die weitgehende steuerliche Abzugsfähigkeit der Prämien einerseits und die einschränkenden Vorschriften über Ausgestaltung und Verfügungsfreiheit andererseits. Bei Kapitalauszahlungen wird ein ermässigter Steuersatz angewandt.
Die freie Vorsorge kennt keine besonderen Auflagen.

 

Für den Aufbau der privaten Vorsorge existieren innovative und leistungsfähige Instrumente: vom Anlagefonds bis zur Lebensversicherung, von der flexiblen Säule-3a-Kontolösung bis zum Wohneigentum.

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