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Rechtliches - OKB

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Rechtliches

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Basisdokumente

Die Basisdokumente (AGB) der Obwaldner Kantonalbank Version 1.1.2023 (PDF)

Hinweis

Aufgrund ihres Leistungsauftrages gegenüber der gesamten Bevölkerung von Obwalden bietet die Obwaldner Kantonalbank grundsätzlich allen Interessierten eine Kundenbeziehung an. Das gilt auch für politische Vereine, Initiativkomitees, Unterstützungskomitees oder ähnliches. Der Zweck der Aktivität darf dem Code of Conduct nicht widersprechen und muss betriebswirtschaftlich nachvollziehbar sein. 

Rechtliche Hinweise E-Services

Bitte lesen Sie die Anwendungsbestimmungen und rechtlichen Informationen genau durch.

Anwendungsbestimmungen und rechtliche Informationen

Mit dem Zugriff auf die elektronischen Dienstleistungen (Internet-Seiten, App-Inhalte etc.) der Obwaldner Kantonalbank sowie auf die darin enthaltenen oder beschriebenen Dienstleistungen, Informationen, Unterlagen etc. (nachfolgend «Elemente» genannt) erklären Sie, dass Sie die folgenden Anwendungsbestimmungen und rechtlichen Informationen verstanden und anerkannt haben. Andernfalls unterlassen Sie den Zugriff auf die elektronischen Dienstleistungen der Obwaldner Kantonalbank (nachfolgend «E-Services» genannt).

Adressatenkreis

Die E-Services richten sich ausschliesslich an natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften und Körperschaften mit Wohnsitz bzw. Sitz in der Schweiz. Insbesondere sind diese E-Services nicht für Personen bestimmt, die einer Rechtsordnung unterstehen, der die Publikation bzw. den Zugang zu den E-Services (aufgrund der Nationalität der betreffenden Person, ihres Wohnsitzes oder aus anderen Gründen) verbietet. Personen, auf die solche Einschränkungen zutreffen, ist der Zugriff auf die E-Services nicht gestattet.

Copyright

Sämtliche Elemente in den E-Services gehören ausschliesslich und umfassend der Obwaldner Kantonalbank (insbesondere Urheber- und andere Rechte), sofern nichts anderes erwähnt ist. Die Elemente sind nur für Browsingzwecke frei benutzbar. Jegliche ganze bzw. teilweise Wiederveröffentlichung, das Modifizieren, Verknüpfen, Übermitteln, vollständige oder auch nur teilweise Kopieren ist ohne vorgängige schriftliche Zustimmung der Obwaldner Kantonalbank untersagt.

Kein Angebot

Die in den E-Services publizierten Elemente begründen weder eine Aufforderung zur Offertstellung noch ein Angebot oder eine Empfehlung zum Erwerb oder Verkauf von Anlageinstrumenten oder zur Tätigung sonstiger Transaktionen oder zum Abschluss irgend eines Rechtsgeschäfts. Die in den E-Services publizierten Elemente haben keinen Einfluss auf eventuelle Vertragsbestimmungen, die Sie mit der Obwaldner Kantonalbank eingehen werden oder eingegangen sind.

Keine Aufträge

Die Obwaldner Kantonalbank hält ausdrücklich fest, dass die Obwaldner Kantonalbank nicht verpflichtet ist, Aufträge, Widerrufe von Aufträgen oder Ermächtigungen für geschäftliche Vorgänge wie bspw. Zahlungs- oder Börsenaufträge, Kontoeröffnungen oder -saldierungen, Konto- oder Kreditkartensperren, Adressänderungen, oder andere Geschäftshandlungen, welche der Obwaldner Kantonalbank über die E-Services übermittelt werden, zu akzeptieren. Vorbehalten bleiben allfällige spezielle Vereinbarungen zwischen Ihnen und der Obwaldner Kantonalbank.

Anlageinformationen

Die in den E-Services publizierten Informationen zu Anlageprodukten begründen weder eine Aufforderung zur Offertstellung noch ein Angebot oder eine Empfehlung zum Erwerb oder Verkauf von Anlageinstrumenten oder zur Tätigung sonstiger Transaktionen oder zum Abschluss irgendeines Rechtsgeschäftes. Die in den E-Services publizierten Informationen stellen auch kein Kotierungsinserat einer Börse, insbesondere der SWX Swiss Exchange und keinen Emissionsprospekt gemäss Art. 652 a OR bzw. Art. 1156 OR dar.

Anlegerinnen und Anleger, die sich für ein bestimmtes Anlageprodukt interessieren, sind angehalten vor dem Anlageentscheid die vollständige Produktedokumentation (Emissionsprospekt, Termsheet, etc.) und die Broschüre der Obwaldner Kantonalbank über «Besondere Risiken im Effektenhandel» sorgfältig zu lesen.

Die E-Services sind nicht für Personen bestimmt, die einer Rechtsordnung unterstehen, die die Publikation bzw. den Zugang zu den E-Services insbesondere auch zu den Anlageinformationen (aufgrund der Nationalität der betreffenden Person, ihres Wohnsitzes oder aus anderen Gründen) verbietet. Personen, auf die solche Einschränkungen zutreffen, ist der Zugriff auf die E-Services nicht gestattet.

Keine Zusicherung

Obwohl die Obwaldner Kantonalbank all ihre Sorgfalt darauf verwendet hat, dass die Elemente in den E-Services zum Zeitpunkt der Veröffentlichung genau sind, können weder die Obwaldner Kantonalbank noch ihre Vertragspartner eine explizite bzw. implizite Zusicherung oder Gewährleistung (auch gegenüber Dritten) hinsichtlich der Genauigkeit, Zuverlässigkeit oder Vollständigkeit der Elemente machen. Die Elemente in den E-Services können jederzeit ohne Ankündigung geändert werden. Die Obwaldner Kantonalbank benutzt die E-Services nicht, um Ihnen oder sonstigen Dritten Anlageberatung oder sonstige Ratschläge zukommen zu lassen. Die Angaben in den E-Services stellen weder Entscheidungshilfen für rechtliche, steuerliche oder andere Beraterfragen dar, noch sollten aufgrund dieser Angaben Anlage- oder sonstige Entscheide gefällt werden. Die Performance in der Vergangenheit ist nicht notwendigerweise ein Hinweis auf die zukünftige Performance, das heisst der Anlagewert kann sich vergrössern oder vermindern. Die Obwaldner Kantonalbank kann die Werterhaltung oder gar Wertsteigerung des investierten Kapitals nicht garantieren. Lassen Sie sich bei Anlageentscheiden von einer qualifizierten Fachperson beraten.

Keine Gewährleistung

Die Obwaldner Kantonalbank übernimmt keine Verantwortung und gibt keine Garantie dafür ab, dass die Funktionen der E-Services nicht unterbrochen werden, fehlerlos sind, Fehler behoben werden oder dass die E-Services oder die Server frei von Viren oder schädlichen Bestandteilen sind.

Keine Haftung

Jegliche Haftung der Obwaldner Kantonalbank (einschliesslich Fahrlässigkeit) für Schäden oder Folgeschäden, die sich aus der Benutzung oder dem Zugriff auf die Elemente der E-Services bzw. auf Links zu Websites Dritter (bzw. aus der Unmöglichkeit der Benutzung oder des Zugriffs) ergeben, ist ausgeschlossen. Zudem lehnt die Obwaldner Kantonalbank jede Haftung für Manipulationen am EDV-System des Internet-Benutzers durch Dritte ab.

Eigentum der E-Services und Markenrecht

«Obwaldner Kantonalbank», «OKB» sowie das OKB-Logo sind eingetragene Marken der Obwaldner Kantonalbank. Kein Bestandteil der E-Services ist so konzipiert, dass dadurch eine Lizenz oder ein Recht zur Nutzung eines Bildes, einer eingetragenen Marke oder eines Logos eingeräumt wird. Durch ein Herunterladen oder ein Kopieren von E-Services werden Ihnen keinerlei Rechte im Hinblick auf die Software oder Elemente der E-Services übertragen. Die Obwaldner Kantonalbank behält sich sämtliche Rechte (insbesondere Urheber- und Markenrechte) hinsichtlich aller Elemente der E-Services vor und wird sämtliche Möglichkeiten zur Durchsetzung dieser Rechte vollumfänglich wahrnehmen.

Links zu anderen Websites und Online-Angeboten

Die mit den E-Services «verlinkten» Websites und Online-Angebote bzw. Websites und Online-Angebote, die Links auf die E-Services anbieten, sind dem Einfluss der Obwaldner Kantonalbank vollständig entzogen, weshalb die Obwaldner Kantonalbank für Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmässigkeit des Inhalts solcher Websites und Online-Angebote sowie für allfällige darauf enthaltene Angebote und (Dienst-)Leistungen keinerlei Verantwortung übernimmt. Das Herstellen von Verbindungen zu diesen Websites und Online-Angeboten oder anderen Websites erfolgt auf eigenes Risiko.

10.02.2020 Obwaldner Kantonalbank Version 5.0

Automatischer Informationsaustausch (AIA)

Der automatische Informationsaustausch (AIA) ist seit 1. Januar 2017 in Kraft. Er regelt den Austausch der Bankdaten von Kunden mit Steuerdomizil im Ausland.

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) initiierte den AIA. Der definierte Standard soll die weltweite Steuertransparenz erhöhen.

Bank muss Standard umsetzen

Die Obwaldner Kantonalbank ist wie alle Schweizer Finanzinstitute verpflichtet, seit dem 1. Januar 2017 den AIA-Standard umzusetzen. Das heisst, sie klärt das Steuerdomizil jedes Kunden ab und erhebt die Kontodaten all jener Kunden - inklusive wirtschaftlich Berechtigte - mit Steuerdomizil in einem AIA-Partnerstaat. Eine aktuelle Übersicht aller am AIA teilnehmenden Länder ist auf der Website des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen SIF unter www.sif.admin.ch abrufbar.

Welche Daten werden gemeldet?

Der erste Datenaustausch fand im Jahr 2018 statt. Die Obwaldner Kantonalbank muss der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) von meldepflichtigen Kunden den Namen, die Adresse und Steuernummer sowie den Kontostand und Depotwert, Anlageerträge und Veräusserungserlöse mitteilen. Die ESTV leitet die Daten an die Steuerbehörden der am AIA teilnehmenden Länder weiter.

Was bedeutet der AIA für Sie als Kunde?

Sie sind von den Massnahmen des AIA nur betroffen, wenn Sie Ihr Steuerdomizil in einen AIA-Partnerstaat verlegen. Wie bis anhin sind Sie dazu verpflichtet, uns über Adressänderungen zu informieren.

Basisinformationen Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG)


Das FIDLEG regelt unter anderem den Anlegerschutz und schafft vergleichbare Bedingungen für Finanzdienstleister.

Allgemeine Informationen

Die Obwaldner Kantonalbank ist eine Bank nach Art. 1a des Bankengesetzes (BankG) mit entsprechender Lizenz. Sie dient der volkswirtschaftlichen Entwicklung des Kantons, indem sie als Universalbank die banküblichen Geschäfte tätigt. Der Hauptsitz befindet sich an der Strasse Im Feld 2 in 6060 Sarnen. Die OKB ist von der eidgenössischen Finanzmarkaufsicht (FINMA) in Bern beaufsichtigt.

Die Informationsbroschüre Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten (PDF) sowie sämtliche Preise und Konditionen zu den einzelnen Services und Dienstleistungen finden Sie auf unserer Website.

Die OKB arbeitet im Anlageberatungsgeschäft und in der Vermögensverwaltung mit der Zürcher Kantonalbank zusammen. Bei der Anlageberatung(Service-Set Anlegen Plus und Premium) und den Vermögensverwaltungsmandaten (Service-Set Vermögensverwaltung Plus und Premium) wird für die Titelauswahl der Best-in-Class-Ansatz angewendet und es fliessen keine finanziellen Vergünstigungen an die Obwaldner Kantonalbank.

Sollte es zu Unstimmigkeiten zwischen der Obwaldner Kantonalbank und der Kundschaft kommen, welche nicht zwischen den beiden Partien geregelt werden können, kann der Schweizerische Bankenombudsmann für ein mögliches Vermittlungsverfahren hinzugezogen werden.

Kundensegmentierung nach FIDLEG

Mit dem FIDLEG weist die Obwaldner Kantonalbank als Finanzdienstleister alle Anlagekunden einem Segment zu. Durch diese Zuweisung bestehen klare Richtlinien über die Rechte und Pflichten der Obwaldner Kantonalbank für Finanzdienstleistungen¹ in Bezug auf die Finanzinstrumente² gegenüber den Kunden.

Die untenstehende Tabelle zeigt die Rechte und Informationsquellen der einzelnen Kundensegmente auf. Das Segment "Privater Kunde" weist dabei den höchsten Anlegerschutz nach FIDLEG aus. In der Regel sind Anlagekunden der Obwaldner Kantonalbank diesem Segment zugeteilt. 

      Privater Kunde Professioneller Kunde Institutioneller Kunde
FIDLEG-Anforderung Detail der Anforderung OKB Quelle der Information      
Die OKB bietet Basisinformationen über den Finanzdienstleister und Finanzdienstleistungen an Name und Adresse der OKB okb.ch/rechtliches ✓⁴ -
  Tätigkeitsfeld und Aufsichtsorgan der OKB okb.ch/rechtliches ✓⁴ -
  Vermittlungsverfahrens-Möglichkeit  mit Ombudsstelle okb.ch/rechtliches ✓⁴ -
  Allgemeine Risiken eines Finanzinstrumentes okb.ch/rechtliches ✓⁴ -
  Wirtschaftliche Bindung an Dritte okb.ch/rechtliches ✓⁴ -
  Berücksichtigtes Marktangebot okb.ch/rechtliches ✓⁴ -
  Risiken und Kosten der Anlageprodukte

Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten

okb.ch/anlegen

okb.ch/vermögensverwaltung

✓⁴ -
  Basisinformationsblatt oder Prospekt⁶

Via Berater oder yourmoney.ch bzw. fundinfo.com

✓⁴ -
  Kennzeichnung Werbung okb.ch/rechtliches -
Die OKB führt Angemessenheits- und Eignungsprüfung durch Angemessenheitsprüfung Nur bei Anlageberatungen auf Transaktionsebene (ohne Execution only) ✓⁷   -
  Eignungsprüfung Nur bei Anlageberatungen auf Portfolioebene (ohne Execution only) ✓⁷   -
  Ausnahme der Prüfpflicht aufzeigen Auskunft via Berater   -
Die OKB erbringt Rechenschaftspflichten Erbrachte und vereinbarte Dienstleistungen nachweisen

Avisierung abhängig vom Angebot

okb.ch/anlegen

okb.ch/vermögensverwaltung

✓⁴ -
  Zusammensetzung, Bewertung, Entwicklung des Portfolios Gemäss Avisierung oder Auskunft via Berater ✓⁴ -
  Kosten der Anlagen Eröffnungsunterlagen oder Auskunft via Berater ✓⁴ -
  Transparenz und Sorgfalt bei Kundenaufträgen Auskunft via Berater ✓³
Kundenzugang zu Fondstranchen Zugang Fondstranchen für qualifizierte Anleger fundinfo.com oder Auskunft via Berater  

 

¹ Finanzdienstleistungen sind die folgenden für Kunden erbrachten Tätigkeiten:

  1. Der Erwerb oder die Veräusserung von Finanzinstrumenten.
  2. Die Annahme und Übermittlung von Aufträgen, die Finanzinstrumente zum Gegenstand haben.
  3. Die Verwaltung von Finanzinstrumenten (Vermögensverwaltung).
  4. Die Erteilung von persönlichen Empfehlungen, die sich auf Geschäfte mit Finanzinstrumenten beziehen (Anlageberatung).
  5. Die Gewährung von Krediten für die Durchführung von Geschäften mit Finanzinstrumenten.

² Als Finanzinstrumente gelten:

  1. Beteiligungspapiere:
  • Effekten in Form von Aktien einschliesslich Aktien gleichzustellender Effekten, die Beteiligungs- oder Stimmrechte verleihen, wie Partizipations- oder Genussscheine
  • Effekten, die bei Umwandlung oder Ausübung des darin verbrieften Rechts den Erwerb von Beteiligungspapieren nach Strich 1 ermöglichen, sobald sie zur Umwandlung angemeldet wurden,
  1. Forderungspapiere: Effekten, die nicht Beteiligungspapiere sind
  2. Anteile an kollektiven Kapitalanlagen nach den Artikeln 7 und 119 des Kollektivanlagengesetzes (KAG) vom 23. Juni 2006
  3. Strukturierte Produkte, namentlich kapitalgeschützte Produkte, Produkte mit Maximalrendite und Zertifikate
  4. Derivate nach Artikel 2 Buchstabe c des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes (FinfraG) vom 19. Juni 2015
  5. Einlagen, deren Rückzahlungswert oder Zins risiko- oder kursabhängig ist, ausgenommen solche, deren Zins an einen Zinsindex gebunden sind
  6. Anleihensobligationen: Anteile an einem Gesamtdarlehen mit einheitlichen Bedingungen

³ Von OKB erfüllt, auch ohne FIDLEG-Anwendung.

⁴ Wird nach FIDLEG erfüllt, Kunde kann auf eigenen Wunsch aber darauf verzichten.

⁵ Keine Anwendung nach FIDLEG.

⁶ Beim Kauf von Finanzinstrumenten, nach persönlicher Empfehlung der OKB, stellt die OKB ein Basisinformationsblatt (BIB) oder ein Prospekt zur Verfügung, wo immer die Pflicht für die Erstellung eines solchen besteht und ein Dokument vorhanden ist. Steht seitens Fondsanbieter während der FIDLEG-Übergangsphase keines zur Verfügung, wird die Information wo immer möglich mittels den wesentlichen Anlegerinformationen (KIID) oder dem Produkt-Datenblatt abgedeckt.

⁷ Informieren Sie sich bei Ihrem Berater über den Umfang der Angemessenheits- und Eignungsprüfung. 

 

Nachrichtenlosigkeit

Es kommt immer wieder vor, dass der Kontakt zu unseren Kundinnen und Kunden abbricht. Die Folge davon ist, dass ihre Vermögenswerte als nachrichtenlos gelten.

Dies kann für alle Beteiligten zu Schwierigkeiten und ungewollten Situationen führen, insbesondere wenn solche Vermögenswerte seitens der Kundinnen und Kunden endgültig in Vergessenheit geraten.

Folgende Ratschläge helfen, die Nachrichtenlosigkeit von Vermögenswerten zu vermeiden:

  • Teilen Sie uns mit, wenn Sie Ihren Wohnsitz wechseln oder wenn die verwendete Anschrift (z.B. infolge Heirat) nicht mehr korrekt ist.
  • Informieren Sie uns, wenn Sie für längere Zeit verreisen und die Mitteilungen von unserer Seite an eine Drittadresse gesandt werden sollen.
  • Generell empfiehlt es sich, eine bevollmächtigte Person zu bezeichnen, welche von uns im Falle von Nachrichtenlosigkeit kontaktiert werden kann.

Auf dem Flyer von SwissBanking (PDF) finden Sie noch weitere Hinweise betreffend Nachrichtenlosigkeit.

Einlagensicherung

Wie sind meine Einlagen geschützt?

Ihre Einlagen sind durch die Einlagensicherung geschützt. Als Einlagen gelten auch Kassenobligationen, die im Namen der Einlegerin bzw. des Einlegers bei der ausgebenden Bank hinterlegt sind. Die Obwaldner Kantonalbank ist, wie jede Bank und jede Effektenhändlerin bzw. jeder Effektenhändler in der Schweiz, verpflichtet, die Vereinbarung über die Einlagensicherung der Schweizer Banken und Effektenhändler zu unterzeichnen. Sie ist somit Mitglied der esisuisse.

Im Fall des Konkurses einer Bank schützt das System der Einlagensicherung Guthaben von Kunden bis 100'000 Franken vor dem Verlust. Hat ein Kunde oder eine Kundin mehrere Konten bei derselben Bank, werden die Guthaben zusammengezählt und es sind insgesamt maximal 100'000 Franken gesichert.

Was gilt für gemeinsame Konten?

Wenn mehrere Personen gemeinsam Inhaber eines Kontos sind, wird diese Gemeinschaft (z. B. Ehegatten, Einfache Gesellschaften, Erben- oder Stockwerkeigentümergemeinschaften) bezüglich der Sicherung wie eine eigene, separate Kundin bzw. ein eigener, separater Kunde behandelt. Hält diese Gemeinschaft mehrere Konten, werden diese zusammengezählt. Die Guthaben, die auf eine solche Gemeinschaft lauten, sind bis insgesamt 100'000 Franken gesichert. Wenn einzelne Personen einer solchen Gemeinschaft eine eigene, separate Kundenbeziehung mit der Bank haben, so sind für diese separate Kundenbeziehung ebenfalls Guthaben bis 100'000 Franken gesichert.

Unter www.esisuisse.ch finden Sie alle relevanten Informationen zum System der Einlagensicherung.
 

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